Gasthörerschaft
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Studierende anderer Hochschulen können nur im Rahmen freier Kapazitäten jeweils für die Dauer eines Semesters als Nebenhörer:innen zu einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen werden.
Bewerber:innen, die nicht Studierende sind, können als Gasthörer:innen bei freien Kapazitäten zugelassen werden, allerdings nur jeweils für die Dauer eines Semesters und nur für einzelne Lehrveranstaltungen. Hier geht es zum Veranstaltungsverzeichnis.
Ein Antrag auf Gast-/Nebenhörerschaft ist bis fünf Tage nach Beginn der Vorlesungen eines Semesters zu stellen.
Die Zulassung als Gasthörer ist entgeltpflichtig.
- 60 Euro (zwei Wochenstunden pro Semester)
- 80 Euro (vier Wochenstunden pro Semester)
- 110 Euro (sechs Wochenstunden pro Semester)