Digitale Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://www.hfk-bremen.de/de veröffentlichten Webauftritt der Hochschule für Künste Bremen.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der neusta experience GmbH im Zeitraum vom 15. Februar bis 1. März 2024 vorgenommenen Bewertung durch ein Quick Review der Barrierefreiheit nach BITV 2.0.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:
1. Barriere: Non-text Contrast
Beschreibung: Alternativen für Nicht-Text-Inhalte sind unzureichend oder nicht vorhanden. Darüber hinaushaben dekorative Elemente Alternativbezeichnungen. Das zugehörige WCAG-Kriterium ist 1.1.1 Non-text Contrast.
Maßnahmen: Alternativen für Nicht-Text-Inhalte werden ergänzt oder überarbeitet. Bei dekorativen Elementen wird die Alternative entfernt.
2. Barriere: Identify Purpose
Beschreibung: Regionen der Webseite sind nicht oder nicht korrekt ausgezeichnet. Das zugehörige WCAG-Kriterium ist 1.3.6 Identify Purpose.
Maßnahmen: Entsprechende Auszeichnungen werden ergänzt.
3. Barriere: Visual Presentation
Beschreibung: Bei bestimmten Bildschirmgrößen wird Fließtext mit mehr als 80 Zeichen pro Zeile angezeigt. Das zugehörige WCAG-Kriterium ist 1.4.8 Visual Presentation.
Maßnahmen: Es wird sichergestellt, dass Fließtext die vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschreitet.
4. Barriere: Pause, Stop, Hide / Animation from Interactions
Beschreibung: Es gibt keinen Mechanismus um Animationen sowie blinkende Inhalte zu pausieren, verstecken oder abzuschalten. Die zugehörigen WCAG-Kriterien sind 2.2.2 Pause, Stop, Hide und 2.3.3 Animation from Interactions.
Maßnahmen: Es wird ein Mechanismus zum Pausieren, Stoppen oder Verstecken von Bewegungsanimationen und blinkenden Inhalten implementiert.
5. Barriere: Focus Order
Beschreibung: Wird die Seitennavigation nicht aktiv geschlossen, kann der Tastaturfokus im ausgegrauten Hintergrund weiter navigieren. Das zugehörige WCAG-Kriterium ist 2.4.3 Focus Order.
Maßnahmen: Die Seitennavigation wird als geschlossener Bereich umgesetzt, bei dem der Fokus in der Navigation verbleibt, bis die Navigation durch Betätigen der Escape-Taste oder das Betätigen der „Schließen“-Buttons geschlossen wird.
6. Barriere: Pointer Gestures
Beschreibung: Slider-Elemente lassen sich derzeit nur durch Pfadgesten (Swipen) bedienen. Das zugehörige WCAG-Kriterium ist 2.5.1 Pointer Gestures.
Maßnahmen: Es werden Bedienelemente ergänzt, die den gleichen Effekt haben, aber mit einem einfachen Tippen bedient werden können.
7. Barriere: Target Size
Beschreibung: Einige Bedienelemente weisen eine zu kleine Klickfläche auf. Das zugehörige WCAG-Kriterium ist 2.5.5 Target Size.
Maßnahmen: Die Klickflächen der entsprechenden Elemente wird auf mindestens 44 mal 44 Pixel erhöht.
8. Barriere: Language of Parts
Beschreibung: Es gibt Bedienelemente die eine englische maschinenlesbare Bezeichnung haben und auf der deutschsprachigen Seite eingesetzt werden. Das zugehörige WCAG-Kriterium ist 3.1.2 Language of Parts.
Maßnahmen: Die entsprechenden maschinenlesbaren Bezeichnungen werden in deutsche Sprache übersetzt.
9. Barriere: Abbreviations
Beschreibung: Die Abkürzungen in der Sprachauswahl in der Navigationsleiste können für Nutzer:innen von Screenreader-Software unverständlich sein. Das zugehörige WCAG-Kriterium ist 3.1.4 Abbreviations.
Maßnahmen: Es werden Maßnahmen geprüft, um die Lesbarkeit der Sprachauswahl zu gewährleisten.
10. Barriere: Name, Role, Value
Beschreibung: Es gibt diverse Bedienelemente, die keine maschinenlesbare Bezeichnung haben oder falsch ausgezeichnet sind und so von assistiven Technologien (z.B. Screenreadern) fehlerhaft ausgegeben werden. Das zugehörige WCAG- Kriterium ist 4.1.2 Name, Role, Value.
Maßnahmen: Entsprechende maschinenlesbare Bezeichnungen werden ergänzt und fehlerhaft ausgezeichnete Elemente werden korrigiert.
11. Barriere: Status Messages
Beschreibung: Bestimmte Informationen werden nicht maschinenlesbar vermittelt ohne, dass der Tastaturfokus verschoben werden muss. Das zugehörige WCAG-Kriterium ist 4.1.3 Status Messages.
Maßnahmen: Die entsprechenden Elemente werden angepasst.
Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 24. Mai 2024 erstellt bzw. überarbeitet.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: webmaster@hfk-bremen.de
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der Hochschule für Künste nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.