Fachbereichsrat Musik
Der Fachbereichsrat ist neben dem Dekanat (Dekan:in, stellvertretende:n Dekan:in und Studiendekan:in) ein zentrales Organ des Fachbereichs.
Aufgaben des Fachbereichsrats sind die Wahl des Dekanats, des Prüfungsausschusses, der Studienkommissionen und des Veranstaltungsausschusses, der Beschluss von Vorschlägen für die Einführung, Änderung u. Aufhebung von Studiengängen, der Beschluss fachspezifischer Teile der Prüfungs- sowie der Aufnahmeprüfungsordnungen und der Modulhandbücher sowie der Studienverlaufspläne, Grundsätze der Mittelbewirtschaftung, Grundsätze des Qualitätsmanagements in der Lehre, Einsetzung von Berufungskommissionen, Beschlüsse über Berufungsvorschläge, etc. (siehe §§ 87 ff Bremisches Hochschulgesetz).
Kontakt
Zusammensetzung
Der Fachbereichsrat besteht aus bis zu 11 gewählten Vertreter:innen aus allen Statusgruppen.
Die aktuelle Zusammensetzung des FBR ist wie folgt:
Gruppe der Professor:innen
Nachrücker:innen für Gremiumsmitglieder ohne persönliche/n Stellvertreter:in sind in der genannten Reihenfolge: