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Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2025: 1.11.2024–8.12.2024

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Bewerbung im Studiengang Freie Kunst (Diplom)

© Hochschule für Künste Bremen – Anja Segermann

Der fünfjährige notenfreie Studiengang Freie Kunst an der HfK Bremen richtet sich an Interessierte aller künstlerischen Ausrichtungen. Das Lehrangebot umfasst das Studium der freien künstlerischen Praxis in Malerei, Bildhauerei, Zeitmedien, Raum und Körperkonzepte, Performance, Zeichnen und Intermediale Fotografie. Im Dialog mit engagierten Professor:innen werden die Studierenden in der Suche und Entwicklung einer eigenen künstlerischen Position unterstützt und begleitet.

Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2025/26 ist vom 1. Februar bis zum 15. April 2025.

Das Bewerbungsverfahren im Studiengang Freie Kunst Diplom an der HfK erfolgt im Bewerbungszeitraum über das Bewerbungsportal. Die Hochschule für Künste stellt allen Bewerber:innen dafür ihr Bewerbungsportal zur Verfügung. 

Über Ihren Bewerber-Account hält die HfK während des Bewerbungsverfahrens per E-Mail-Kontakt zu Ihnen und informiert Sie über Termine, Abläufe, nötige Unterlagen und Aufgaben.

Ihre digitale Mappe soll aus künstlerischen Arbeiten (Zeichnungen, Objekten, Fotografien, Filmen, Animationen, Sound, etc.) bestehen, die einen Einblick in Ihre bisherige Arbeitsweise und Kunstauffassung geben. Ihr gewünschter Studienschwerpunkt sollte sich dabei auch in der Auswahl und Gewichtung Ihrer Arbeitsproben widerspiegeln.

Die Empfehlungen dafür sind:

1. Ihre eingereichten Arbeiten können mit Fotos dokumentiert werden

Diese können, wenn möglich, durch ein PDF-Portfolio mit ca. 20 digitalen Abbildungen Ihrer selbstgefertigten künstlerischen Arbeiten zusammengefasst werden. 

Die empfohlene Größe aller eingereichter Dateien beträgt maximal 250 MB. Ihr PDF-Portfolio sollte idealerweise nicht größer als 50 MB sein.

Digitale Bilder im JPG-Format sollten, falls sie nicht in einem PDF zusammengefasst werden können, jeweils nicht größer als 5 MB sein. Zum Beispiel können Sie Ihre Arbeiten scannen oder Fotos mit Ihrem Smartphone bzw. Ihrer Kamera machen und diese als JPG-Format hochladen. 

Bei Objekten können Sie beispielsweise versuchen, Fotos mit verschiedenen Perspektiven von Ihrem Objekt zu machen und diese mit Hinweisen zu den verwendeten Materialien zu ergänzen.

Auch Skizzenbücher können in Auszügen digital eingereicht werden und zählen als eine Arbeit. Bitte betiteln Sie Ihre Dateien mit Ihrem Namen sowie dem Titel der Arbeit und fügen eine Liste Ihrer eingereichten Arbeiten bei.

Uns ist bewusst, dass Fotos oder Scans nicht exakt das Original wiedergeben. Dieser Umstand wird von den Prüfer:innen berücksichtigt. 

Sie müssen keine zusätzlichen Kosten aufwenden, um Ihre Mappe professionell digitalisieren zu lassen!

2. Für alle weiteren Formen medialer Arbeitsproben (wie zum Beispiel Video/ Animationen/ Programmierungen / Soundarbeiten und Dokumentationen von Performances)

Falls die Länge aller eingereichten zeitbasierten, medialen Arbeiten länger ist als 10 Minuten, empfehlen wir, zusätzlich einen gekennzeichneten Zusammenschnitt mit prägnanten Ausschnitten zusammenzustellen, der eine Gesamtlänge von 5 Minuten nicht überschreitet.

Bitte laden Sie Ihre Bewegtbild-Arbeiten auf die bekannten Abspielplattformen, Sharingsites oder einen Server hoch und schicken Sie uns nur den Link zu der Arbeit. Vergessen Sie nicht das Passwort anzugeben, falls die Arbeit mit einem Passwort geschützt ist.

Die hochgeladenen Arbeiten dürfen nach dem Einsendeschluss der Bewerbung nicht mehr verändert werden. Das bedeutet, dass das letzte Datum an dem eine Datei auf der jeweiligen Site oder Server verändert oder hochgeladen wurde vor dem Einsendeschluss liegen muss, sollte das nicht der Fall sein, wird die Arbeit bei der Bewerbung nicht berücksichtigt.

Auf Grundlage der Ergebnisse der hochgeladenen Arbeiten werden Sie zur Aufnahmeprüfung eingeladen. Die Aufnahmeprüfung für den Studiengang Freie Kunst wird an der Hochschule für Künste Bremen, Am Speicher XI 8 durchgeführt.

Die Prüfungskommission wird ein persönliches Gespräch mit Ihnen führen, dass den durch die eingereichten künstlerischen Arbeiten gewonnenen Einblick ergänzen und vertiefen soll.

Wenn Sie die Aufnahmeprüfung bestanden haben, erhalten Sie eine Benachrichtigung hierüber per E-Mail und nehmen am Vergabeverfahren der verfügbaren Studienplätze teil. Sollten Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, bleibt abzuwarten, ob Ihnen die Hochschule für Künste Bremen einen Studienplatz im Nachrückverfahren zuteilen kann.

Haben Sie Geduld, wir garantieren Ihnen, dass kein Studienplatz frei bleibt.

Bewerbungsverfahren – das wichtigste in Kürze

Alle öffnen
  • Zulassung auf Aufnahmeprüfung
  • Aufnahmeprüfung Teil 1
  • Aufnahmeprüfung Teil 2
  • Ergebnisse

Wichtige Termine

  • 1.2.–15.4.2025

    Antrag auf Zulassung zur Aufnahmeprüfung und Bewerbung um einen Studienplatz

  • 22.4.–25.4.2025

    Upload der künstlerischen Arbeiten/Mappe für den Studiengang Freie Kunst Diplom

    bis 18:00 Uhr (MESZ)

  • 29.4.–6.5.2025

    Durchsicht der künstlerischen Arbeiten/Mappe

  • ab 9.5.2025

    Ergebnis der Durchsicht der künstlerischen Arbeiten/Mappe

  • 20.5.–22.5.2025

    Aufnahmeprüfung in dem Studiengang Freie Kunst in Präsenz

  • Anfang Juni 2025

    Ergebnisse der Aufnahmeprüfung in dem Studiengang Freie Kunst

  • bis Mitte Juli 2025

    Ergebnisse des Zulassungsverfahrens

  • 1.10.2025

    Beginn des Wintersemesters 2025/26

  • 13.10.2025

    Beginn der Vorlesungen des Wintersemesters 2025/26

Das Dezernat 1, Büro für Studierende, ist zentrale Anlaufadresse für alle Fragen rund um Bewerbung, Zulassung, Studium und Prüfung. Von der Studienorganisation über Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren, Im– und Exmatrikulation bis hin zu Fragen zur Beurlaubung vom Studium, Informationen zu Studien- und Prüfungsordnungen /-anmeldungen, Fragen zum BAföG sowie zu Gast- und Nebenhörerschaft finden Sie hier Rat und Unterstützung.

Kontakt Allgemeine Studienberatung

  • E-Mail dezernat1@hfk-bremen.de
  • Telefon +49 421 9595-1113

Bitte beachten Sie, dass der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse eine obligatorische Immatrikulationsvoraussetzung ist. Ausländische Bewerber:innen für ein Studium an der Hochschule für Künste müssen nachweisen, dass sie gute Kenntnisse der deutschen Sprache in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation haben. Weitere Informationen zum Sprachzertifikat sind folgend zu finden.