Bewerbung im Studiengang Komposition (Jungstudierende)

© Jörg Birkenkötter

Das Musikstudium an der Hochschule für Künste Bremen zeichnet sich durch eine intensive und individuelle künstlerische Förderung in einer sehr persönlichen und offenen Atmosphäre aus.

Das Jungstudierendenprogramm umfasst Einzelunterricht im Hauptfach, Kammermusikangebote, spezielle Theorie- und Gehörbildungskurse (die bei erfolgreicher Teilnahme anrechenbar für ein anschließendes reguläres Musikstudium sind) sowie eine eigene Konzertreihe „Podium junger Talente“.

Im Rahmen der Konzertreihe erhalten Jungstudierende regelmäßige Auftrittsmöglichkeiten. Die Konzerte finden statt an der Hochschule für Künste Bremen und an weiteren Veranstaltungsorten im norddeutschen Raum.

Bewerber:innen um einen Studienplatz für ein Jungstudium im Fachbereich Musik der HfK stellen bitte im Bewerbungszeitraum einen Antrag zur Aufnahmeprüfung und zum Studium. Die Aufnahmeprüfung findet in Präsenz statt. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie von uns eine E-Mail, in der die weiteren Termine und Abläufe des Bewerbungsverfahrens genannt werden.

Der Zugang zum Jungstudium wird wie auf dieser Seite beschrieben erworben durch eine reguläre Aufnahmeprüfung im Hauptfach. Das vorzubereitende Programm soll etwa 20 Minuten Spieldauer umfassen (Werke aus 2–3 Epochen, langsame und schnelle Sätze).

Die Bewerbung für die Aufnahmeprüfung zum Jungstudium ist zum jeweiligen Wintersemester auf unseren Bewerbungsportal möglich.

Das Ausbildungsangebot für Jungstudierende ist gem. § 4, Abs. 12 des Bremischen Hochschulgesetzes als fachverwandter Ausbildungsgang an die Hochschule für Künste Bremen angegliedert und kostet 250 Euro pro Semester.

Mit dem Jungstudierendenprogramm bietet die HfK Jugendlichen, die sich noch in der Schulausbildung befinden, die Möglichkeit einer frühzeitigen Spitzenförderung und Einbindung in den Hochschulbetrieb.

Angesprochen sind junge Instrumentalist:innen, Sänger:innen oder Komponist:innen, die ein Hochschulstudium im Bereich Musik anstreben und neben dem regulären Schulbesuch nach einem hochqualifizierten Ausbildungsweg suchen. 

Das Bewerbungsverfahren im Fachbereich Musik an der HfK erfolgt über das Bewerbungsportal. Über Ihren Bewerbungs-Account hält die HfK während des Bewerbungsverfahrens E-Mail-Kontakt mit Ihnen und informiert Sie rechtzeitig über Termine, Abläufe, nötige Unterlagen und Aufgaben.

Zur Bewerbung, dem Antrag auf Zulassung zur Aufnahmeprüfung und zum Studium, müssen von allen Bewerber:innen folgende Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist zur Verfügung gestellt werden (im Upload). 

Bewerbungsunterlagen per Post werden nicht akzeptiert und bearbeitet.

Eingereicht werden müssen: 

  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • das Programm für die Aufnahmeprüfung
  • ein Passbild
  • Zeugniskopien
  • weitere Angaben über Schulabschlüsse und über bereits erworbene Hochschulabschlüsse, die für den beantragten Studiengang Voraussetzung sind oder mit ihm in Zusammenhang stehen.

Ausländische Studienbewerber:innen sind aufgefordert, Zeugniskopien mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache einzusenden. Eine beglaubigte Übersetzung in englischer Sprache wird ebenfalls akzeptiert.

Für die Teilnahme an dem Bewerbungsverfahren wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben. Informationen zur Bankverbindung und dem Verwendungszweck erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Bewerbung per E-Mail. Die Gebühr muss spätestens bis zum 15. Mai auf dem Konto der Hochschule für Künste Bremen eingegangen sein. Ohne Einzahlung der Gebühr ist die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung nicht möglich.

Im Fachbereich Musik besteht die Aufnahmeprüfung in der Regel aus drei bis vier Teilen:

  • der künstlerisch-praktischen Prüfung im Hauptfach/in den Hauptfächern,
  • einer künstlerisch-praktischen Prüfung im instrumentalen oder vokalen Nebenfach,
  • einer schriftlichen Prüfung in Musiktheorie und Gehörbildung,
  • einer künstlerisch-pädagogischen Prüfung für den Studiengang Bachelor of Music, Künstlerisch-Pädagogische Ausbildung in den Studienrichtungen Instrumental- und Gesangspädagogik (IGP), IGP/Musiktheorie sowie Musiktheorie/Komposition

Im jeweiligen instrumentalen/vokalen Hauptfach wird bei der künstlerisch-praktischen Prüfung der Vortrag mehrerer Werke (Dauer ca. 20 Minuten) erwartet. Die Literaturauswahl soll nach den für das Fach maßgebenden Stilepochen erfolgen und ein Werk aus dem 20. Jahrhundert einschließen. Neben der technischen Bewältigung wird vor allem auch die künstlerische Gestaltung von einer Fachkommission bewertet. In Einzelfällen kann eine Überprüfung der Fähigkeiten im Vomblattspiel – beim Hauptfach Gesang im Vomblattsingen – erfolgen.

Die Aufnahmeprüfungen im Fachbereich Musik finden für das Wintersemester 2024/25 in Präsenz in der Woche vom 3. Juni bis  8. Juni 2024 an der HfK Bremen statt. 

Für alle Bewerber:innen in den Bachelorstudiengängen findet zusätzlich zur künstlerischen Prüfung eine Prüfung in Musiktheorie statt. Für Bewerber:innen im Bachelor und Master of Music Komposition und Elektroakustische Komposition ist zusätzlich eine mündliche Prüfung erforderlich. 

Die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung werden Ihnen voraussichtlich bis Ende Juli mitgeteilt.

Alle öffnen
  • Welche Anforderungen muss ich für die Aufnahmeprüfung beachten?
  • Welche Musteraufgaben und Dokumente sollte ich zur Vorbereitung beachten?
  • Gibt es Vorbereitungskurse an der HfK, die ich wahrnehmen kann?
  • Kann ich Prüfungsleistungen in der Musiktheorie und Gehörbildung anerkennen lassen?

Zulassung zum Studium nach bestandener Aufnahmeprüfung

Sollten Sie die Aufnahmeprüfung bestanden haben, erhalten Sie darüber die Benachrichtigung per E-Mail und nehmen am Vergabeverfahren der verfügbaren Studienplätze teil.

Zulassung zum Studium und Annahme des Studienplatzes

Erhalten Sie eine Zulassung zum Studium, sollten Sie uns die Annahme des Studienplatzes mitteilen. Informationen dazu erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid.

Sollten Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, bleibt abzuwarten, ob Ihnen die Hochschule für Künste einen Studienplatz im Nachrückverfahren zuteilen kann. Findet ein Nachrückverfahren statt, werden Sie automatisch benachrichtigt. Wir garantieren Ihnen, dass kein Studienplatz frei bleibt!

Wichtige Termine

  • 1.3.–31.3.2024

    Antrag auf Zulassung zur Aufnahmeprüfung

  • Mai 2024

    Einladung zur Aufnahmeprüfung

  • 3.6.–8.6.2024

    Aufnahmeprüfung vor Ort

  • Juli 2024

    Bekanntgabe der Ergebnisse der Aufnahmeprüfungen

  • 1.10.2024

    Beginn des Wintersemesters 2024/25

Das Dezernat 1, Büro für Studierende, ist zentrale Anlaufadresse für alle Fragen rund um Bewerbung, Zulassung, Studium und Prüfung. Von der Studienorganisation über Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren, Im– und Exmatrikulation bis hin zu Fragen zur Beurlaubung vom Studium, Informationen zu Studien- und Prüfungsordnungen /-anmeldungen, Fragen zum BAföG sowie zu Gast- und Nebenhörerschaft finden Sie hier Rat und Unterstützung.

Kontakt Allgemeine Studienberatung

  • E-Mail dezernat1@hfk-bremen.de
  • Telefon +49 421 9595-1113

Studienbegleitende Fachberatung durch die Studiendekanin

Der Aufgabenbereich der Studiendekanin im Fachbereich Musik umfasst die Fragen zu Studium und Lehre. Die Studiendekanin sorgt entsprechend der Prüfungs- und Studienordnungen für einen sachgerechten Studienverlauf der einzelnen Studiengänge. Sie entscheidet über Maßnahmen zur Sicherstellung des erforderlichen Lehrangebotes mit adäquater Betreuung. Sie achtet dabei auf eine angemessene Berücksichtigung studentischer Interessen. Die Studiendekanin unterstützt Sie im Verlauf Ihres Studiums und koordiniert die studienfachspezifische Beratung der Lehrenden. Auch für die Vermittlung weiterer Beratungsangebote und bei persönlichen Anliegen oder Schwierigkeiten, können Sie sich an die Studiendekanin wenden.

Bitte beachten Sie, dass der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse eine obligatorische Immatrikulationsvoraussetzung ist. Ausländische Bewerber:innen für ein Studium an der Hochschule für Künste müssen nachweisen, dass sie gute Kenntnisse der deutschen Sprache in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation haben. Weitere Informationen zum Sprachzertifikat sind folgend zu finden.