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Integriertes Design Master: Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2025: 1.12.2024–13.1.2025

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Donnerstag | 24. Oktober 2024

Apply Now: Musik

Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2025: 1.11.2024–8.12.2024

Zum Sommersemester 2025 können sich an der HfK Bremen im Fachbereich Musik erstmalig angehende Studienanfänger:innen (1. Semester Bachelor bzw. Master) sowie Hochschulwechsler:innen und fortgeschrittene Studierende ab dem 2. Fachsemester bewerben sowie Interessierte am Jungstudium und Konzertexamen. 

Vom 1. November bis 8. Dezember 2024 ist das Bewerbungsportal geöffnet – wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen!  

Stattfinden werden die Aufnahmeprüfungen für das Sommersemester 2025 im Zeitraum vom 3. bis 7. Februar 2025 im Fachbereich Musik der HfK Bremen in Präsenz. Eine Ausnahme: Aufnahmeprüfungen für das Konzertexamen werden bereits am 23./24. Januar 2025 durchgeführt.

Die Aufnahme eines Studiums der Künstlerisch-Pädagogischen Ausbildung (KPA) ist zum Sommersemester 2025 möglich für alle Fächer im Bachelor und Master: Instrumental- und Gesangspädagogik (IGP), Elementare Musikpädagogik (EMP), Alte Musik und Jazz (Ausnahme: Jazz-Gesang; Bewerbung hier erst zum Wintersemester 2025/26 wieder möglich) sowie für das Hauptfach Musiktheorie (MA KPA Musiktheorie)

In der Künstlerischen Ausbildung (KA) sind Bewerbungen zum Sommersemester 2025 möglich für folgende Instrumente:

  • im Bachelor und Master: Klarinette, Viola, Gitarre, Barockfagott, Barockoboe, Traversflöte, Barockvioline, Barockviola, Barockvioloncello, Viola da Gamba, Naturtrompete, Naturhorn, Barockposaune, Cembalo, Hammerflügel, Orgel Alte Musik, Historische Harfe, Komposition
  • nur im Bachelor: Kontrabass, Schlagzeug, Horn, Akkordeon, Jazzflöte, Saxophon, Jazztrompete, Jazzposaune, Jazzklavier/Keyboards, Jazz-Kontrabass/E-Bass, Jazz-Schlagzeug/Percussion, Jazz-Gitarre/E-Gitarre, Vibrafon

Für den Arp-Schnitger-Master für Historische Kirchenmusik sind ebenfalls Bewerbungen für das Sommersemester 2025 möglich.

Für folgende Instrumente ist die Aufnahmeprüfung für die Künstlerische Ausbildung (KA) erst wieder zum Wintersemester 2025/26 (Bewerbungszeitraum: 1. März bis 31. März 2025) möglich: 

  • im Bachelor und Master: Flöte, Oboe, Fagott, Violine, Violoncello, Trompete, Posaune, Klavier, Gesang, Blockflöte, Zink, Laute, Gesang Alte Musik
  • sowie auch wieder im Master: Kontrabass, Schlagzeug, Horn, Akkordeon, Elektroakustische Komposition
  • sowie auch wieder im Bachelor und Master KPA: Jazz-Gesang

Nähere Informationen zu sämtlichen Anforderungen finden sich unter „Bewerbung“.

Auch für das Jungstudierenden-Programm sowie für das Konzertexamen ist die Bewerbung zum Sommersemester möglich; auch hier ist das Bewerbungsportal vom 1. November bis 8. Dezember 2024 geöffnet. 

Studienanfänger:innen des Bachelors legen eine Aufnahmeprüfung mit den jeweils erforderlichen Haupt- und Nebenfächern wie z.B. Musiktheorie, Gehörbildung, dem Nebenfach Klavier und ggf. einer künstlerisch-pädagogischen Prüfung ab.

Für Bewerbungen fortgeschrittener Studierender ab dem 2. Fachsemester gibt es ein reduziertes, rein künstlerisches Zulassungsverfahren.

Bewerber:innen der Künstlerisch-Pädagogischen Ausbildung (KPA) mit den Studienrichtungen Instrumental-/Gesangspädagogik (IGP), Elementare Musikpädagogik (EMP), Jazz, Alte Musik oder Hauptfach Musiktheorie legen zusätzlich zu ihrem instrumentalen/vokalen Hauptfach eine künstlerisch-pädagogische Prüfung ab.

Sprachanforderungen

Die Studiengänge der Künstlerischen Ausbildung (KA) setzen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 voraus, die der Künstlerisch-Pädagogischen Ausbildung (KPA) verlangen das Niveau B2.

Bewerbungsgebühren

Für die Teilnahme am Zulassungsverfahren fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro an.