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Donnerstag | 20. Juni 2024

Hochschule für Künste Bremen erhält Promotionsrecht

Nach einer erfolgreichen Pilotphase hat die HfK im Juni 2024 das Promotionsrecht erhalten
Dr. Kathrin Gollwitzer-Oh, Prof. Dr. Mirjam Boggasch, Prof. Dr. Andrea Sick und HfK-Kanzlerin Dr. Antje Stephan (v.l.n.r.): Die Verleihung des Promotionsrechts ist ein wichtiger Schritt für die weitere Entwicklung der Hochschule. © Kim Mayer

Die Hochschule für Künste (HfK) Bremen hat im Juni 2024 nach einer erfolgreichen vierjährigen Pilotphase das Promotionsrecht erhalten. Damit gehört sie zu den ersten deutschen Kunsthochschulen, die eigenständig den Ph.D. in Arts (Doctor of Philosophy) durch den Fachbereich Kunst und Design im Rahmen eines hybriden, künstlerisch-wissenschaftlichen Promotionsprogramms verleihen dürfen. 

Das binationale Artistic PhD-Programm der HfK kombiniert künstlerische und wissenschaftliche Qualifikationen und wird als „Joint Degree“ in Kooperation mit internationalen Partneruniversitäten durchgeführt.

Das vornehmlich englischsprachige Artistic PhD-Programm ermöglicht es PhD-Kandidat:innen, eigenständig künstlerisch-wissenschaftliche Forschungsvorhaben durchzuführen, Methoden und diskursive oder theoretische Ansätze kritisch zu reflektieren sowie ihre Arbeit in internationalen Kontexten zu etablieren und vorzustellen. Sie können diese so in einem internationalen Netzwerk einbringen, zur Diskussion stellen und für die Zukunft wichtige Anknüpfpunkte und Verbindungen entwickeln.

Weitere Informationen finden Sie in dieser Pressemitteilung.