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Fachbereich Musik: Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2025: 1.11.2024–8.12.2024 Integriertes Design Master: Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2025: 1.12.2024–13.1.2025

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Alte Musik (Weiterbildendes Studium)

Das weiterbildende Studium richtet sich vor allem an berufstätige Musiker:innen und Musiklehrer:innen, die bereits einen Hochschulabschluss besitzen oder besondere berufspraktische und künstlerische Erfahrungen nachweisen können. Es kann aber auch von Studierenden besucht werden, die sich gleichzeitig in einem weiteren Hauptfach qualifizieren möchten. Das Studium umfasst den Hauptfachunterricht während zweier aufeinanderfolgender Semester eines Studienjahres, vorbehaltlich freier Lehrkapazitäten im gewählten Hauptfach. So können etwa bereits in einem Orchester tätige Musiker:innen eine zusätzliche berufsbegleitende Qualifikation im Bereich der Alten Musik und der historisch informierten Aufführungspraxis erwerben.

Die Lehrenden im Bereich Musik sind renommierte Musiker:innen, die weltweit Konzertsäle bespielen. Ein enger und kooperativer Austausch zwischen Studierenden und Lehrenden ist im Bereich Musik von zentraler Bedeutung.

  • Studienbeginn Wintersemester, ab 1. Oktober
  • Studiendauer 2 Semester
  • Anmeldefrist bis 15. September
  • Semesterbeitrag 950 Euro

Ein Antrag auf Zulassung zum weiterbildenden Studium im Fachbereich Musik der Hochschule für Künste kann jeweils bis zum 15. September gestellt werden. Das weiterbildende Studium beginnt regelmäßig im Wintersemester am 1. Oktober eines Jahres. Es umfasst zwei Semester (1 Studienjahr) mit einem Lehrumfang von je ca. 15 Stunden.

Zum weiterbildenden Studium kann unter der Voraussetzung freier Kapazitäten bei hauptamtlichen und nebenamtlichen Lehrkräften zugelassen werden, wer über einen Hochschulabschluss in dem gewählten oder verwandten Fach verfügt oder besondere berufspraktische und künstlerische Erfahrungen nachweist.

Die Studiengebühren betragen 950 Euro pro Semester und müssen im Voraus, d.h. jeweils vor Beginn des Semesters entrichtet werden. Die Rechnung wird Ihnen gesondert zugestellt.

Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.

Weitere Vorgaben sind in der „Ordnung für das weiterbildende Studium Künstlerische Ausbildung an der Hochschule für Künste Bremen“ vom 7.10.2016 geregelt.

Das Dezernat 1, Büro für Studierende, informiert gerne zu Studium und Bewerbung. 

Kontakt Allgemeine Studienberatung

  • E-Mail dezernat1@hfk-bremen.de
  • Telefon +49 421 9595-1113

Studienbegleitende Fachberatung durch die Studiendekanin

Der Aufgabenbereich der Studiendekanin umfasst die Fragen zu Studium und Lehre. Die Studiendekanin sorgt entsprechend der Prüfungs- und Studienordnungen für einen sachgerechten Studienverlauf der einzelnen Studiengänge, entscheidet über Maßnahmen zur Sicherstellung des erforderlichen Lehrangebotes mit adäquater Betreuung und achtet auf eine angemessene Berücksichtigung studentischer Interessen. Die Studiendekanin unterstützt Sie im Verlauf Ihres Studiums und koordiniert die Studienfachspezifische Beratung der Lehrenden. Auch für die Vermittlung weiterer Beratungsangebote und bei persönlichen Anliegen oder Schwierigkeiten, können Sie sich an die Studiendekanin wenden.

Alle wichtigen Informationen zu den Bewerbungszeiträumen, Terminen, Voraussetzungen und Zulassungskriterien sind unter Bewerbung im Studiengang Alte Musik (Weiterbildendes Studium) abrufbar.