Incomings – Gaststudium an der HfK
Wenn Sie sich für ein Gaststudium bewerben wollen, ist Ihre erste Anlaufstelle das International Office der HfK. Bewerbungen sind sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich. Ein Gaststudium umfasst in der Regel 1 bis maximal 2 Semester. Dies gilt für Gaststudierende der Partnerhochschulen und, falls Kapazitäten vorhanden sind, auch für individuelle Bewerber (freemover).
Als Gaststudierender muss man keine Aufnahmeprüfung ablegen.
Nationaler Kodex für das Ausländerstudium
Der Nationale Kodex formuliert Qualitätsstandards für das Ausländerstudium an deutschen Hochschulen. Ziel ist es, die Qualität der Betreuung internationaler Studierender durch die Festlegung gemeinsamer Standards in den Bereichen Information, Beratung und Werbung, Zulassung und Einstufung sowie fachliche, sprachliche und soziale Betreuung und Nachbetreuung zu sichern bzw. zu verbessern.
Die Hochschule für Künste (HfK) Bremen ist dem Nationalen Kodex für das Ausländerstudium beigetreten.
Als ausländischer Studierender der HfK können Sie sich bei Fragen zum Nationalen Kodex oder bei Beschwerden an das International Office wenden.
Den vollständigen Text des Nationalen Kodex finden Sie hier:
- 1. Bewerbung Gaststudium
Für Gaststudierende von Partneruniversitäten gilt: das International Office Ihrer Heimathochschule muss uns per E-Mail über Ihr Interesse an einem Austauschsemester informieren. Kontakt: international-office@hfk-bremen.de.
Bewerbungen für Austauschsemester sind für das Winter- und/oder Sommersemester möglich.
Die Bewerbungen erfolgen über unsere online Bewerbungsportal unter Gaststudium / visiting students.
Das Bewerbungsportal öffnet jeweils sechs Wochen vor Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist.
Bewerbungsfrist für das Wintersemester: 15. Mai
Bewerbung: 1. April bis 15. Mai
Bewerbungsfrist für das Sommersemester: 15. November
Bewerbung: 1. Oktober bis 15. NovemberFolgende Unterlagen werden benötigt:
- Lebenslauf inkl. Adresse, E-Mail, Geburtsdatum und Ort, Nationalität
- Motivationsschreiben inkl. Angabe des gewünschten Studiengangs
- Fachbereich Kunst und Design: Portfolio
- Fachbereich Musik: Aufnahme und/oder Video (als Datei oder Link)
- Information über vorhandene Deutsch- und/oder Englischkenntnisse
- 1 Passfoto
Gaststudierende müssen kein spezielles Zertifikat über ein bestimmtes Sprachniveau vorlegen.
Zusammengefasste Informationen für Gaststudenten finden Sie im untenstehenden PDF-Dokument.
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag für Gaststudierende wird pro Semester entrichtet und setzt sich zusammen aus: Semesterticket, Studierendenwerk, Beitrag an die Studierendenschaft und Kultursemesterticket. Semestergebühren werden nicht erhoben.
Nutzungsmöglichkeiten des Semestertickets für Schiene und Straße finden Sie hier: Semesterticket / semester ticket – Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) (uni-bremen.de)
- 2. Visum und Aufenthalt
Einreisebestimmungen
Bevor Sie nach Deutschland reisen, sollten Sie überprüfen, ob Sie alle Voraussetzungen für Ihren Aufenthalt erfüllen. So brauchen Studierende aus bestimmten Ländern ein Visum, welches auch finanzielle und versicherungs-rechtliche Bestimmungen nach sich zieht.
Es ist sehr wichtig, dass Sie das Visum mehrere Monate vor dem Aufenthalt in Deutschland beantragen, da die Bearbeitung Wochen bis Monate dauern kann. Eine Liste aller Länder mit den jeweiligen Visumsbestimmungen findet sich auf der Website des Auswärtigen Amtes: Einreise: Visum ja oder nein
Alle öffnen- Wer braucht ein Visum?
Für einen Studienaufenthalt (länger als 90 Tage) benötigen Studierende außerhalb der EU in der Regel ein Studentenvisum (Visum zu Studienzwecken). Mitglieder der EU/des Schengen Gebietes brauchen kein Visum und können ungehindert nach Deutschland einreisen. Sie müssen sich nur beim Bürger Service Center (siehe unten) anmelden. Bei Bezug einer Wohnung sind Sie dazu innerhalb von zwei Wochen gesetzlich verpflichtet. Sie erhalten dann eine Meldebestätigung.
- Wo wird ein Visum beantragt?
Sie benötigen für die Einreise ein Visum zu Studienzwecken, das von der deutschen Botschaft ihres Heimatlandes ausgestellt wird. Ist ein Aufenthalt über die Geltungsdauer des Visums hinaus geplant, muss bei der Ausländerbehörde in Bremen ein Aufenthaltstitel beantragt werden.
Bei Antragstellung sind in der Regel vorzulegen:
• ein gültiger Reisepass
• ein Finanzierungsnachweis
• eine Meldebestätigung (Wohnsitz in Bremen)
• Nachweis einer Krankenversicherung
• ein Immatrikulationsnachweis
• ein Passfoto
• Zahlung der Visa-Gebühren bei AntragstellungAchtung: Bei Einreise mit einem Besucher- oder Touristenvisum ist die Aufnahme eines Studiums nicht möglich! Ein Touristenvisum wird nicht in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt.
Aufenthaltstitel
Die Ausländerbehörde hat für alle ausländischen Studierenden in Bremen eine Filiale auf dem Gelände der Universität eingerichtet. Hier können Sie Ihren Aufenthaltstitel beantragen bzw. verlängern,
Bremen Services Universität (BSU)
Bibliothekstr. 6 (Zentralbereich)
28359 Bremenwww.uni-bremen.de/bsu/kontakt
www.uni-bremen.de/bsu/auslaenderangelegenheitenSprechzeiten (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Dienstag: 9:00–13:00 Uhr
Mittwoch: 9:00–13:00 Uhr
Donnerstag: 9:00–13:00 UhrMeldebestätigung
Jeder ausländische Studierende, der sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten möchte, muss innerhalb von zwei Wochen nach der Einreise seinen Wohnsitz anmelden. Zuständig hierfür ist das Bürgeramt/Bürgerservicecenter.
Arbeitserlaubnis
Studierende der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz dürfen bis zu 20 Stunden die Woche arbeiten und benötigen keine zusätzliche Arbeitserlaubnis. Studierende aus Nicht-EU-Ländern dürfen pro Jahr eine unselbständige Erwerbstätigkeit bis zu 120 Arbeitstagen bis 8 Stunden täglich oder bis 240 Arbeitstage bis 4 Stunden täglich ausüben.
Für eine Teilzeitarbeit, die mehr als 120 Tage umfasst, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis. Für diese wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde (BSU) und die Agentur für Arbeit. Auch wenn Sie unsicher sind, fragen Sie dort nach.
Wenn Sie als studentische Hilfskraft an der HfK arbeiten, wird dies nicht auf die 120 Tage-Regelung angerechnet.
- Wer braucht ein Visum?
- 3. Krankenversicherung
Eine ausreichende Krankenversicherung ist für Ihr (Gast-) Studium obligatorisch. Ohne gültige Krankenversicherung können Sie sich nicht immatrikulieren!
Seit dem 1.1.2022 ist für das Gaststudium eine Meldung über den Krankenversicherungsstatus bei der Hochschule für Künste Bremen durch eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung nötig. Die Meldungen werden von einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich elektronisch über das Studentische Meldeverfahren (SMV) übermittelt. Für die elektronische Übermittlung Ihres Versicherungsstatus benötigt die Krankenversicherung die Absendernummer der Hochschule für Künste Bremen. Die Absendernummer lautet H0002966.
Eine Liste mit den gesetzlichen deutschen Krankenversicherungen finden Sie hier:
Alle öffnen- Gaststudierende aus EU-Ländern
Gaststudierende aus EU-Ländern kontaktieren bitte eine beliebige deutsche gesetzliche Krankenversicherung, damit diese eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus an die Hochschule übermittelt. Wenn Sie in Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) sind, sind Sie ausreichend versichert. Eine elektronische Meldung durch eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung an die Hochschule muss dennoch erfolgen. Hierfür müssen Sie Ihre aktuelle Anschrift, eine Kopie Ihrer EHIC-Karte sowie eine Kopie Ihres Ausweises übermitteln.
- Gaststudierende außerhalb der EU
Gaststudierende außerhalb der EU kontaktieren bitte eine beliebige deutsche gesetzliche Krankenversicherung, um sich dort versichern zu lassen. Eine elektronische Meldung Ihres Versicherungsstatus wird von der Krankenversicherung an die Hochschule übermittelt.
- Gaststudierende über 30 Jahre
Gaststudierende über 30 Jahre kontaktieren bitte eine beliebige deutsche gesetzliche Krankenversicherung und klären Sie Ihren Versicherungsstatus. In der Regel sind über 30-Jährige von der studentischen Versicherungspflicht befreit. Eine entsprechende elektronische Meldung über die Befreiung muss durch eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung an die Hochschule erfolgen.
- Gaststudierende aus EU-Ländern
- 4. Wohnen
Das International Office vermietet Zimmer im Studentenwohnheim an Gaststudierende (1 bis maximal 2 Semester Aufenthalt). Es stehen sechs Zimmer (in drei Doppelapartments) zur Verfügung. Dies bedeutet, dass sich jeweils zwei Studierende ein Badezimmer und eine Küchenzeile teilen.
Wenn alle Zimmer ausgebucht sind, müssen Sie sich selbst ein Zimmer suchen. Das International Office kann Sie z.B. mit Links zur Zimmersuche bei der Suche unterstützen (siehe auch unten).
Preiswerte Hostels
- Townside Hostel: www.townside.de
Wohnungssuche im Internet
Wohngemeinschaften:
- wg-gesucht: www.wg-gesucht.de/wg-zimmer-in-Bremen
- Immobilienscout24: www.immobilienscout24.de/Suche/de/bremen/wg-zimmer
Wohnungen:
- Schwarzes Brett: schwarzesbrett.bremen.de
- 5. FAQ Incoming Alle öffnen
- Semesterbeitrag versus Semestergebühren
Als Gaststudent:in müssen Sie einen Semesterbeitrag bezahlen – die HfK erhebt keine Semestergebühren. Der Semesterbeitrag variiert pro Semester und liegt ca. zwischen 270 bis 320 Euro.
Er setzt sich zusammen aus: Semesterticket, Studierendenwerk, Beitrag an die Studierendenschaft und Kultursemesterticket.
- Semesterticket: Auf welchen Strecken ist das Semesterticket gültig?
- Sprachnachweis
Incomings/Gaststudierende müssen keinen Nachweis über Sprachkenntnisse vorlegen. Englisch- und ggf. Deutschkenntnisse sind jedoch empfohlen.
- In welcher Sprache findet der Unterricht statt?
In der Musik, der Freien Kunst, im Integrierten Design und im Bachelorprogramm Digitale Medien ist die Unterrichtssprache Deutsch. Im Masterprogramm Digitale Medien ist die Unterrichtssprache Englisch. Viele Lehrende sprechen Englisch und Ihre Kommiliton:innen werden Ihnen bei Verständnisproblemen helfen.
Im Vorlesungsverzeichnis gibt es auch eine spezielle Rubrik: „English speaking students welcome“ für Kurse auf Englisch oder auf Deutsch und Englisch (individuell angepasst). Das bedeutet aber nicht, dass Sie als Incoming nur diese Kurse besuchen dürfen. Für Incomings/Gaststudierende sind alle Kurse offen.
- Transcript of Records / Scheine für Incomings/Gaststudierende
Ca. 4 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit schickt das International Office Ihnen eine PDF-Datei, den sogenannten „Schein“. Diesen Schein lassen Sie jeweils für jeden Kurs, den Sie besucht haben, seitens des/der Lehrenden ausfüllen und unterschreiben. Für Studierende der Freien Kunst gilt: an der HfK ist die Freie Kunst nicht modular strukturiert und es gibt keine Noten oder Credits. Wenn Sie als Incoming CPs und/oder Noten benötigen, informieren Sie bitte den/die Lehrende_n, sodass auf dem Schein die CP und/oder die Note eingetragen wird. Bitte sammeln Sie alle Scheine für alle Kurse, die Sie besucht haben, rechtzeitig vor Ende der Vorlesungszeit/Ihres Aufenthalts bei uns ein. Wenn alles vollständig ist, senden Sie alle Scheine in einer Mail an das International Office: international-office@hfk-bremen.de
Das Transcript of Records wird auf der Grundlage der eingereichten Scheine durch das Dezernat 1 für Sie erstellt und an Sie und Ihre Heimathochschule gemailt.
- Kontakte OLA
Um das OLA zu erstellen, brauchen Sie folgende Daten:
- Erasmus-Code der HfK: D BREMEN03
Verantwortliche Personen
- Freie Kunst:
Professor Ingo Vetter: i.vetter@hfk-bremen.de - Integriertes Design:
Professor Samuel Nyholm: foreign-representative@hfk-bremen.de - Digitale Medien:
Roland Kerstein: r.kerstein@hfk-bremen.de - Musik:
Studiendekanin Professorin Barbara Stiller: b.stiller@hfk-bremen.de
- Semesterbeitrag versus Semestergebühren