Outgoings – Studium und Praktikum im Ausland
Auslandserfahrungen, Sprachenkenntnisse, die Fähigkeit sich in einem anderen kulturellen Umfeld zu orientieren sowie Kenntnisse über europäische und internationale Zusammenhänge werden in einem sich dynamisch entwickelnden globalen Arbeitsfeld immer wichtiger. Deshalb möchten wir Sie ermutigen, sich mit dem Thema Auslandsstudium/Auslandspraktikum zu beschäftigen. Weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen, dem Bewerbungsprozess, zur Finanzierung, etc., finden Sie im Folgenden:
- 1. Vorbereitung und Voraussetzung
Studium: Wenn Sie einen Teil Ihres Studiums im Ausland verbringen möchten, sollten Sie sich für die Vorbereitung ca. ein Jahr Zeit nehmen. Es stehen Beratungsmöglichkeiten auf fachlicher und organisatorischer Seite zur Verfügung. Der Bewerbungsschluss im International Office für ein Studium an einer unserer Partnerhochschulen im Ausland ist der 15. Dezember eines jeden Jahres für das darauffolgende akademische Jahr.
Praktikum: Für eine Förderung des Praktikums muss man sich bewerben. Da Praktika flexible Starttermine haben in Absprache mit den Firmen, ist eine Bewerbung im Rahmen des akademischen Jahres laufend möglich.
Voraussetzung für ein Auslandsstudium bzw. Praktikum
- reguläre Immatrikulation an der HfK, Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die HfK eine (Erasmus-) Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat
- Heimat- und europäische Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus+ Hochschulcharter (ECHE) bzw. für das außereuropäische Ausland eine gültige Kooperationsvereinbarung
Vorteile eines Studiums im Ausland
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- zusätzliche Fördermittel für Erstakademiker:innen (Studierende/r aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
- zusätzliche Fördermittel für erwerbstätige Studierende
- zusätzliche Fördermittel für Studierende mit Kind(ern)
- zusätzliche Fördermittel für Studierende mit Behinderung
- zusätzliche Fördermittel für Studierende mit chronischer Erkrankung
- zusätzliche Fördermittel für nachhaltiges Reisen (Green Travel)
Vorteile eines Erasmus-Praktikums im Ausland
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
- akademische Anerkennung des Praktikums
- Begleitung während des Praktikums durch einen Ansprechpartner im Unternehmen
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- zusätzliche Fördermittel für Erstakademiker:innen (Studierende/r aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
- zusätzliche Fördermittel für erwerbstätige Studierende
- zusätzliche Fördermittel für Studierende mit Kind(ern)
- zusätzliche Fördermittel für Studierende mit Behinderung
- zusätzliche Fördermittel für Studierende mit chronischer Erkrankung
- zusätzliche Fördermittel für nachhaltiges Reisen (Green Travel)
- Praktika im europäischen Ausland von je 2–12 Monaten Länge (auch mehrfach).
- Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.
Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren
- Je bis zu zwölf Monate im Bachelor und Master bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Diplomstudiengänge).
- Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 2–12 Monaten Länge (auch mehrfach).
- Praktika im europäischen Ausland von je 2–12 Monaten Länge (auch mehrfach).
- Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.
- 2. Finanzierung
Erasmus+ Stipendium Studium (SMS)
Studierende der HfK, die ein Auslandstudium an einer europäischen Partnerhochschule absolvieren möchten, können ein Erasmus+ Stipendium erhalten.
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).Im Erasmus+ Programm 2021–2027 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (call 2023) einschließlich des akademischen Jahres 24/25 und zwei Ländergruppen ab dem akademischen Jahr 25/26 (call 2024) (SMS):
Förderraten Call 2023
- Gruppe 1 monatlich 600 Euro Dänemark, Finnland, Irland, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2 monatlich 540 Euro Belgien, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien
- Gruppe 3 monatlich 490 Euro Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowenien, Ungarn, Polen
Zusätzliche Fördermittel können unteranderem für nachhaltiges Reisen (Green Travel) beantragt werden:
Green Travel 50 Euro einmalig + Reisekostenzuschuss für bis zu 4 Tage
Förderraten Call 2024
- Gruppe 1 monatlich 600 Euro Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
- Gruppe 2 monatlich 540 Euro Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Slowenien, Slowakei, Ungarn
Zusätzliche Fördermittel können für nachhaltiges Reisen (Green Travel) oder als Social Top-Up beantragt werden:
Informationen zu den Förderraten finden Sie hier.
- Green Travel maximal sechs Tage für nachhaltiges Reisen
- Social Top-Ups – Erstakademiker:innen 250 Euro pro Monat
- Social Top-Ups – erwerbstätige Studierende 250 Euro pro Monat
- Social Top-Ups – Behinderung oder chronische Erkrankung 250 Euro pro Monat
- Social Top-Ups – Studierende mit Kind(ern) 250 Euro pro Monat
Es kann nur ein Social Top-Up gewährt werden.
Alle öffnen- Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus / Erstakademiker:in
250 Euro pro Monat kann von Studierenden beantragt werden, deren Eltern keinen in Deutschland anerkannten akademischen Abschluss (Fachhochschule oder Universität) erworben haben bzw. der in Deutschland anerkannt ist. Bei Alleinerziehenden gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Sind beide Elternteile bekannt, dann können Studierende dieses Social Top-Up beantragen, wenn keiner der beiden Elternteile einen akademischen Abschluss hat. Wenn ein Elternteil keinen akademischen Abschluss hat, der andere schon, dann kann dieses Social Top-Up nicht gewährt werden.
Bei einem Elternteil:
Ist nur ein Elternteil bekannt, dann kann nur dieser berücksichtigt werden. Hat dieser Elternteil einen akademischen Abschluss, wird dieses Social Top-Up nicht gewährt. Hat dieser Elternteil keinen akademischen Abschluss und der andere Elternteil ist nicht bekannt, kann dieses Social Top-Up gewährt werden.
Akademischer Abschluss:
Als akademischer Abschluss gelten Abschlüsse, die an einer Universität, einer Berufsakademie oder einer FH (innerhalb oder außerhalb Deutschlands) erworben wurden. Im Handwerk gilt der Meisterbrief nicht als akademischer Abschluss.
Wenn sich Ihre Eltern nicht sicher sind, ob deren Abschluss als Studienabschluss zählt:
Besuchen Sie die Webseite der "Stiftung Akkreditierungsrat". Wenn Sie den Abschluss Ihrer Eltern dort finden, dürfen Sie dieses Top-Up nicht beantragen.
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung „Zusatzförderung“
Außerdem verpflichten Sie sich, auf Nachfrage Belege nachzureichen.
- Erwerbstätige Studierende
Studierende, die vor Beginn ihres Auslandsstudiums erwerbstätig waren und ihre Erwerbstätigkeit während ihres Auslandsaufenthalts nicht fortsetzen können, sind berechtigt, einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat zu erhalten.
Für eine sozialversicherungspflichtige oder freiberufliche Beschäftigungen gilt Folgendes:
- monatlicher Verdienst mindestens 450 Euro netto - maximal 850 Euro netto
- Regelmäßige Beschäftigung seit mindestens 6 Monaten vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme
- Die Tätigkeit/en wird/werden während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt, hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
Außerdem verpflichten Sie sich, auf Nachfrage Belege nachzureichen.
- Studierende mit Behinderung
Ab einem Grad der Behinderung von 20 können Studierende einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat erhalten.
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung „Zusatzförderung“
Außerdem verpflichten Sie sich, auf Nachfrage Belege nachzureichen.
- Studierende mit Mehrbedarf wegen chronischer Erkrankung
Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf für den Auslandsaufenthalt führt, können ebenfalls monatlich 250 Euro zusätzlich erhalten.
Grundlage für die Einordnung einer Erkrankung als "chronisch" bildet die "Liste der chronischen Erkrankungen des Robert Koch Instituts".
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung „Zusatzförderung“
Außerdem verpflichten Sie sich, auf Nachfrage Belege nachzureichen.
- Studierende mit Kind
Studierende, die ihr Kind oder ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können ebenfalls monatlich 250 Euro zusätzlich erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss beträgt pro Familie 250 Euro im Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner/Partnerin) mitreist.
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung „Zusatzförderung“
Außerdem verpflichten Sie sich, auf Nachfrage Belege nachzureichen.
Die Fördervoraussetzungen für die Top-Ups finden Sie hier:
Das International Office gewährt nach Prüfung und Einreichung einer ehrenwörtlichen Erklärung eine mögliche Förderung von Top-Ups.
PROMOS Stipendium
Studierende der HfK, die ein Auslandsstudium an einer außereuropäischen Partnerhochschule absolvieren, können sich um ein PROMOS Stipendium bewerben.
Je nach eingeworbenen PROMOS Mitteln beträgt die Förderdauer mindestens 2 bis maximal 4 Monate.
- Japan monatlich 550 Euro
- Australien, Israel, Südkorea monatlich 450 Euro
- Chile monatlich 350 Euro
Auslands-BAföG
Wenn Sie einen Studienaufenthalt oder ein Praktikum im Ausland planen, können Sie Auslands-BAföG beantragen. Die wichtigsten Infos im Überblick: Gibt es BAföG auch im Ausland? – BAföG
- 3. Bewerbung Auslandsstudium (SMS)
Bewerbungsfrist ist der 15. Dezember für das gesamte kommende akademische Jahr.
Die Antragstellung für die Studierendenmobilität im Studium (SMS) erfolgt über ein Bewerbungsformular, das vollständig ausgefüllt und unterschrieben im International Office der HfK eingereicht werden muss. E-Mail: international-office@hfk-bremen.de
Bitte wählen Sie aus den Partnerhochschulen zwei Favoriten aus. Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur auf Partnerhochschulen Ihres Studiengangs bewerben können. Wenn Sie sich auf eine Partnerhochschule aus einem anderen Studiengang bewerben, haben Studierende aus diesem Studiengang Vorrang. Sie vermindern Ihre Chancen auf einen Studienplatz damit erheblich.
Das Bewerbungsformular ist hier abrufbar. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist besteht die Möglichkeit, sich um Restplätze zu bewerben.
Nach Eingang des Bewerbungsformulars wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Bewerbung an einer der Partnerhochschulen gegeben sind. Bei Mehrfachbewerbungen auf einen Platz entscheidet das Los.
Wenn Sie eine Zusage seitens des International Office der HfK für einen Studienplatz an einer unserer Partnerhochschulen erhalten und diesen bestätigt haben, kommen folgende Schritte auf Sie zu:
Hinweis: Bitte informieren Sie sich bereits im Vorfeld auf der Webseite Ihrer ausgewählten Partnerhochschule über das Studienprogramm und den Bewerbungsprozess sowie einzureichende Dokumente, Visum, etc.!
Nächste Schritte
- Sie teilen dem International Office mit, für welche Studienrichtung Sie sich an der entsprechenden Partnerhochschule bewerben möchten
- Nominierung an der Partnerhochschule
- Sie erhalten erste Informationen zur Bewerbungsfrist und einzureichende Dokumente an der Partnerhochschule.
- Einzureichende Bewerbungsunterlagen sind oftmals: Lebenslauf, Empfehlungsschreiben, Transcript of Records (über Ihre bisher erbrachten Studienleistungen), Portfolio (Kunst und Design) bzw. Video- Audioaufnahmen (Musik). Einige Partnerhochschulen verlangen auch ein Sprachzertifikat.
- Sie reichen Ihre Bewerbungsunterlagen an der Partnerhochschule fristgerecht ein und lassen diese ebenfalls dem International Office der HfK zukommen.
- Die Partnerhochschule entscheidet, ob Sie angenommen werden.
- Finanzieller Vertrag: Bei Zusage der Partnerhochschule schließen wir mit Ihnen einen finanziellen Vertrag (Grant Agreement Erasmus+), bzw. eine Stipendienvereinbarung (PROMOS Förderung) ab. Informationen zu den Förderraten finden Sie unter Finanzierung.
- Online Learning Agreement (OLA): Im Online Learning Agreement wird vereinbart, welche anrechenbaren Studienleistungen Sie in welchem Umfang im Ausland erbringen wollen. Die Gasthochschule erklärt damit, dass Ihr Studienplan (mit oder ohne Veränderungen) realisierbar ist Durch Unterschrift der/s Verantwortlichen der HfK wird die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen garantiert.
- Bitte füllen Sie das Online Learning Agreement aus, bevor Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen. Anleitung zum OLA (PDF). Erklärvideo: Logging into your Online Learning Agreement (YouTube – Englisch)
- Reichen Sie einen Antrag auf ein Auslandsemester im Dezernat 1, Büro für Studierende, ein. (Formular im HfK Portal unter: Dokumente – Für Studierende – Allgemein – Antrag Auslandsemester)
Nach dem Ende Ihrer Mobilität
- Letter of Confirmation über Ihren taggenauen Aufenthalt vom International Office der Partnerhochschule ausstellen lassen
- Beantwortung des online EU-Surveys (dieser wird Ihnen per E-Mail automatisch zugeschickt)
- Dreiseitigen Erfahrungsbericht im International Office einreichen
- Aktuelles OLA (ggf. nach Anpassungen während Ihres Studienaufenthaltes) einreichen
- Transcript of Records der Partnerhochschule über Ihre erbrachten Studienleistungen einreichen.
- Das Online Learning Agreement und Transcript of Records reichen Sie bitte auch beim Campus Office KuD oder Musik ein, um sich Ihre Studienleistungen anerkennen zu lassen.
Sprachtests im Rahmen eines Erasmus+ Austausch sind verpflichtend (OLS – Online Language Support). Aktuell auf freiwilliger Basis (in den Calls 22, 23). Das International Office informiert Sie gesondert hierüber.
Die Europäische Kommission stellt Online-Sprachtests zur Verfügung. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können. Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Hilfreiche Infos zur Vorbereitung eines Auslandsstudiums bietet auch der DAAD auf seiner Webseite: Auslandsstudium vorbereiten – DAAD
- 4. Partnerhochschulen
Suchen Sie sich aus über 70 Partnerhochschulen eine für Ihren Studiengang passende heraus. Mit einer Erst- und Zweitwahl erhöhen Sie die Chancen.
- 5. Praktikum
Praktika im Ausland können durch verschiedene Institutionen gefördert werden.
Je nach Kontinent, Zielland und Förderorganisation müssen bestimmte Bedingungen beachtet werden.
Beratung zur Praktikumsförderung erhalten Sie im International Office.
Praktikum mit ERASMUS+ Förderung
Die Förderung von Praktika im europäischen Ausland ist durch das EU-Förderprogramm Erasmus+ möglich. Da Praktika flexible Starttermine haben in Absprache mit den Firmen, ist eine Bewerbung im Rahmen des akademischen Jahres laufend möglich.
Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten.
Voraussetzung für ein Erasmus+-Praktikum
- Sie sind immatrikuliert oder haben uns mindestens vier Wochen vor Exmatrikulation Ihre Anfrage zukommen lassen.
- das Praktikum muss Vollzeit sein (je nach landestypischer Definition)
- das Praktikum muss mindestens 60 Tage andauern und in Zusammenhang mit Ihrem Studium stehen.
- eine für das Ausland und Arbeitsplatz gültige Haftpflicht- und Unfallversicherung ist obligatorisch und muss uns vorgelegt werden.
Nächste Schritte
- Zusammen mit dem Arbeitgeber muss uns von Ihnen ein Learning Agreement ausgefüllt und unterschrieben vorliegen („Before the mobility“). Dort werden Ihre geplanten Tätigkeiten festgehalten und es wird festgelegt, wie viele CP die HfK Ihnen für das Praktikum anrechnet (durch Unterschrift des jeweiligen Auslandsbeauftragten der HfK).
- Finanzieller Vertrag: werden o.g. Punkte erfüllt schließen wir mit Ihnen einen finanziellen Vertrag (Grant Agreement Erasmus+, s. Förderraten und Social Top-Ups)
Nach Beendigung des Praktikums einzureichen
- das vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene „After the mobility“ (im Learning Agreement enthalten)
- einen dreiseitigen Erfahrungsbericht
- Beantwortung des online EU-Surveys (dieser wird Ihnen per E-Mail automatisch zugeschickt)
Erasmus+ Förderraten für ein Praktikum
Call 2023
- Gruppe 1 monatlich 750 Euro Dänemark, Finnland, Irland, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2 monatlich 690 Euro Belgien, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien
- Gruppe 3 monatlich 640 Euro Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowenien, Ungarn, Polen
Zusätzliche Fördermittel können unteranderem für nachhaltiges Reisen (Green Travel) beantragt werden:
Green Travel 50 Euro einmalig + Reisekostenzuschuss für bis zu 4 Tage
Call 2024
- Gruppe 1 monatlich 750 Euro Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2 monatlich 690 Euro Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Slowenien, Slowakei, Ungarn
Zusätzliche Fördermittel können für nachhaltiges Reisen (Green Travel) und / oder als Social Top-Ups beantragt werden:
Informationen zu den Förderraten finden Sie hier.
- Green Travel maximal sechs Tage für nachhaltiges Reisen
- Social Top-Ups – Erstakademiker:innen 250 Euro pro Monat
- Social Top-Ups – Erwerbstätige Studierende 250 Euro pro Monat
- Social Top-Ups – Behinderung oder chronische Erkrankung 250 Euro pro Monat
- Social Top-Ups – Studierende mit Kind(ern) 250 Euro pro Monat
* Es kann nur ein Social Top-Up gewährt werden
Die Fördervoraussetzungen für die Top-Ups finden Sie hier:
Das International Office gewährt nach Prüfung und Einreichung einer ehrenwörtlichen Erklärung eine mögliche Förderung von Top-Ups.
Die Plattform erasmusintern.org bietet verschiedene Suchkriterien für die Organisation eines Praktikums in Europa an. Studierende und Unternehmen können bei entsprechendem Interesse direkt miteinander in Kontakt treten.
- 6. Erfahrungsberichte über Studienaufenthalte und Praktika im Ausland
Hier finden Sie Erfahrungsberichte von Studierenden, die ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule oder ein Praktikum im Ausland absolviert haben. Eine größere Auswahl an Erfahrungsberichten finden Sie im HfK-internen Portal.
Alle öffnen- Fachbereich Kunst & Design – Studium
Digitale Medien
Freie Kunst
Integriertes Design
- University of the West of England in Bristol, England, Wintersemester 2023/24 (PDF)
- Kunstuniversität Linz, Österreich, Wintersemester 2023/24 (PDF)
- Università Iuav di Venezia (IUAV), Italien, Wintersemester 2023/24 (PDF)
- Moholy-Nagy-Universität für Kunsthandwerk und Gestaltung in Budapest, Ungarn, Sommersemester 2023 (PDF)
- Kunstuniversität Linz, Österreich, Wintersemester 2022/23 (PDF)
- School of Arts, Ulster University Belfast, Nordirland, Wintersemester 2022/23 (PDF)
- University of the West of England in Bristol, England, Wintersemester 2022/23 (PDF)
- Nagoya University of Arts (NUA), Japan, Sommersemster 2022 (PDF)
- Kunsthøgskolen i Oslo (KHiO), Norwegen, Wintersemester 2021/22 (PDF)
- Korean National University of Arts in Seoul, Südkorea, Sommersemester 2019 (PDF)
- Fachbereich Kunst & Design – Praktikum
Digitale Medien
- Paris, Frankreich, Sommersemester 2016 (PDF – Englisch)
Integriertes Design
- Porto, Portugal, Wintersemester 2023/24 (PDF)
- Margarites (Kreta), Griechenland, Sommersemester 2023 (PDF)
- Abisko, Schweden Sommersemester 2023 (PDF)
- Abisko, Schweden Sommersemester 2023 (PDF)
- Abisko, Schweden Sommersemester 2023 (PDF)
- Cambridge, England, Wintersemester 2017/18 (PDF)
- Madrid, Spanien, Wintersemester 2017/18 (PDF)
- Fachbereich Musik – Studium
- Nagoya University of the Arts, Japan, Wintersemester 2023/24 (PDF)
- Conservatorio Superior de Música de Vigo, Spanien, Wintersemester 2022/23 (PDF)
- Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Österreich, Sommersemester 2020 (PDF)
- Conservatoire national supérieur de musique et de danse de Lyon, Frankreich, 2016 (PDF)
- Fachbereich Musik – Praktikum
- Fachbereich Kunst & Design – Studium