Apply Now: Musik

Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2025: 1.11.2024–8.12.2024

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Bewerbung im Studiengang Alte Musik (Weiterbildendes Studium)

Das Musikstudium an der Hochschule für Künste Bremen zeichnet sich durch eine intensive und individuelle künstlerische Förderung in einer sehr persönlichen und offenen Atmosphäre aus. 

Bei dem weiterbildenden Studium des Fachbereichs Musik handelt es sich um ein Weiterbildungsangebot in den an der HfK unterrichteten Hauptfächern der künstlerischen Ausbildung, welches von Studierenden und berufstätigen Musiker:innen gegen Gebühren (950 Euro pro Semester) belegt werden kann.

Dieses Angebot kann auch von bereits eingeschriebenen Studierenden als Weiterbildung in einem weiteren Hauptfach genutzt werden.

Ein Antrag auf Zulassung zum weiterbildenden Studium im Fachbereich Musik der Hochschule für Künste kann jeweils bis zum 15. September gestellt werden. Das weiterbildende Studium beginnt regelmäßig im Wintersemester am 1. Oktober eines Jahres. Es umfasst zwei Semester (ein Studienjahr) mit einem Lehrumfang von je ca. 15 Stunden. Zulassungen erfolgen unter der Voraussetzung freier Kapazitäten.

Informationen zu den Voraussetzungen und zum Zulassungsverfahren finden Sie hier:

Das Dezernat 1, Büro für Studierende, ist zentrale Anlaufadresse für alle Fragen rund um Bewerbung, Zulassung, Studium und Prüfung. Von der Studienorganisation über Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren, Im– und Exmatrikulation bis hin zu Fragen zur Beurlaubung vom Studium, Informationen zu Studien- und Prüfungsordnungen /-anmeldungen, Fragen zum BAföG sowie zu Gast- und Nebenhörerschaft finden Sie hier Rat und Unterstützung.

Kontakt Allgemeine Studienberatung

  • E-Mail dezernat1@hfk-bremen.de
  • Telefon +49 421 9595-1113

Bitte beachten Sie, dass der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse eine obligatorische Immatrikulationsvoraussetzung ist. Ausländische Bewerber:innen für ein Studium an der Hochschule für Künste müssen nachweisen, dass sie gute Kenntnisse der deutschen Sprache in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation haben. Weitere Informationen zum Sprachzertifikat sind folgend zu finden.