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Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2025: 1.11.2024–8.12.2024

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Beschwerdestelle gemäß § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Die Rektorin ist die Beschwerdestelle der Hochschule für Künste Bremen nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Sie ist somit für Hochschulmitglieder aller Statusgruppen zuständig.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verfolgt das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1). Mit diesem Gesetz wurden Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umgesetzt.

Nach § 13 dieses Gesetzes haben Sie das Recht, sich bei der zuständigen Stelle der Hochschule zu beschweren, wenn Sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis von der Hochschule, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines oben genannten Grundes benachteiligt fühlen.

  • E-Mail rektorin@hfk-bremen.de
  • Telefon +49 421 9595-1017